Variable Vergütung und Zielvereinbarung angestellter Rechtsanwälte

Vortrag Leadership

Variable Vergütung und Zielvereinbarung angestellter Rechtsanwälte

Vortrag Zielvereinbarungssysteme in Rechtsanwaltskanzleien – Gunther Wolf beim Leadership Kolloquium

Variable Vergütung und Zielvereinbarung angestellter Rechtsanwälte
Variable Vergütung und Zielvereinbarung angestellter Rechtsanwälte

Angestellte Rechtsanwälte sind Mitarbeiter wie alle anderen auch. Und Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungssozietäten sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind Dienstleistungsunternehmen wie jedes andere auch. Oder etwa nicht?

Konkret: Es geht um variable Vergütung auf Basis von Zielvereinbarung bei angestellten Rechtsanwälten. Viele Unternehmensleitungen nutzen dieses Instrument, um das Unternehmen strategisch auszurichten und um Mitarbeiter zu führen. Doch Rechtsanwälten, auch dem angestellten Rechtsanwalt in einer Kanzlei, ist erfolgsabhängige Vergütung qua Gesetz untersagt.

Vortrag Zielvereinbarung

Der Einladung zum 7. Leadership Kolloquium für Professional Service Firms waren unzählige Partner von wirtschaftsberatenden Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungssozietäten sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gefolgt. In das Grandhotel Bensberg eingeladen hatte AWUS-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Dieter W. Baumert (AWUS) im Namen der Deutschen Gesellschaft für Professional Service Firms e.V. (D|G|P|S|F).

Das Auditorium im Grandhotel Schloss Bensberg bewegte insbesondere eine Frage: Welche Möglichkeiten zur variablen Vergütung und Zielvereinbarung angestellter Rechtsanwälte bieten sich? Denn auch bei angestellten Rechtsanwälten greift das in § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO verankerte Verbot der erfolgsabhängigen Vergütung. Grundsätzlich unzulässig sind aufgrund dieser Norm all jene Vereinbarungen über variable Vergütung, die vom Ausgang einer Sache oder vom Erfolg der rechtsanwaltlichen Tätigkeit abhängig sind.

Zielvereinbarung mit dem Rechtsanwalt

Andererseits haben auch Partner und Geschäftsführer von Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungssozietäten sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ein berechtigtes Interesse daran, bestehende Leistungsunterschiede unter ihren Mitarbeitern durch die jeweilige Höhe der Vergütung abzubilden. Sie wollen strategische Unternehmensziele verdeutlichen und für jeden einzelnen Rechtsanwalt handlungswirksam werden lassen. Sie möchten die bei ihnen angestellten Anwälte motivieren. Ansinnen also, wie jedes andere Unternehmen auch.

In seinem Vortrag über zielvereinbarungsbasierte, variable Vergütungssysteme zeigte Gunther Wolf für diese Problemstellung mehrere Lösungswege auf. So sind beispielsweise Umsatz- oder Ertragsziele von dem Verbot nicht betroffen. Auch Zielvereinbarungen, die sich auf qualitative Ziele beziehen, fallen nicht unter die BRAO-Regelung. Gerade diese „weichen Ziele“ eröffnen Unternehmensleitungen und Führungskräften hervorragende Chancen zur effektiven Unternehmensführung und Mitarbeiterführung.

Leadership-Anforderungen steigen

Gunther Wolf stellte heraus, dass sich hiermit allerdings einige Anforderungen an Vorgesetzte verbinden. Unter anderem müssten Führungskräfte Methoden zur Messbarmachung solcher qualitativen Ziele beherrschen. Werden weiche Ziele nicht hart und eindeutig formuliert, verlieren sie an Kraft und könnten spätere Auseinandersetzungen über den Zielerreichungsgrad nach sich ziehen.

Variable Vergütung und Zielvereinbarung für die Praxis

Wolf, Gunther: Variable Vergütung. Genial einfach Unternehmen steuern, Führungskräfte entlasten und Mitarbeiter begeistern. Hamburg: Verlag Dashöfer. » Blick ins Buch

Zudem machte er klar, dass die motivierenden Effekte von an Zielvereinbarungen gekoppelten variablen Vergütungssystemen nicht allein auf dem finanziellen Anreiz beruhen. Tatsächlich können bei entsprechender Gestaltung von variablen Vergütungssystemen und Zielvereinbarungssysteme viele weitere Vorteile realisiert werden. Von diesen profitieren nicht nur die angestellten Rechtsanwälte, sondern auch die Führungskräfte bis hin zu den Partnern.

Im Rahmen seines Vortrags gab Gunther Wolf tiefe Einblicke in diese Gestaltungsmöglichkeiten. Die anwesenden Geschäftsführer und Partner zeigten sich beeindruckt. Ein Teilnehmer fasste seinen Eindruck zusammen: „Ich habe nicht geahnt, wie viele innovative Ansätze es neben den üblichen Prämien- und Provisionsregelungen gibt. Der Vortrag von Gunther Wolf hat Lust gemacht, sich mit diesem Thema eingehender zu befassen!“

Variable Vergütung und Zielvereinbarung angestellter Rechtsanwälte: Service-Links für Sie

Wenn Sie sich mit Gunther Wolf über variable Vergütung und Zielvereinbarung angestellter Rechtsanwälte in Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungssozietäten und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften austauschen möchten, setzen Sie sich bitte einfach mit uns in Verbindung.

WOLF Managementberatung | Management Summary
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Variable Vergütung und Zielvereinbarung angestellter Rechtsanwälte

2 Gedanken zu „Variable Vergütung und Zielvereinbarung angestellter Rechtsanwälte“

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